Deutscher Bundestag: Breite Zustimmung im Innenausschuss zur Waffenrechtsnovelle: Der Weg zur Neuregelung des Waffenrechts ist frei. Sämtliche Fraktionen mit Ausnahme der FDP stimmten in der Sitzung des Innenausschusses [...] dem [...] Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Waffengesetzes (16/7717) zu[...]. Der Entwurf sieht vor, das Mitführen von so genannten Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu verbieten. [...] Außerdem ist ein Mitführverbot von Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge ab einer Länge von 12 Zentimetern vorgesehen. Der Verstoß gegen diese Vorschriften soll als Ordnungswidrigkeit gelten und mit einem Bußgeld geahndet werden. [...]
Was da auf uns zu kommt? Dass nun auch das Mitführen (was auch immer das bedeuten wird) von Einhandmesser verboten werden soll, scheint wirklich etwas über die Stränge geschlagen. Darf ich demnächst mein 6cm langes Klappmesser nicht mehr in der Hosentasche haben, nur weil es sich einhändig öffnen läßt? Dabei leistet es mir häufig gute Dienste, sei es im Revier oder auch im Alltag zum Brief öffnen, Schnüre schneiden, Paketband schneiden etc. Die Begründung der Politik: Einhandmesser sind zum Statussymbol für Jugendliche geworden... Und was ist mit meinem Jagdmesser? Muss dies demnächst beim Verlassen des Reviers nicht zugriffsbereit verstaut werden? Das allzeit bereite feststehende Messer im Handschuhfach - eine Ordnungswidrigkeit?
Es ist mir ein Rätsel, wo der Sinn in diesen Regelungen liegen soll. Nur eines ist mir schon jetzt klar: Diejenigen, die erreichen soll, werden sich wohl nicht halb so viel damit beschäftigen wie diejenigen, die ein Messer heutzutage einfach als Werkzeug und nützliches Hilfsmittel bei sich tragen. Einfach nur ärgerlich...
Donnerstag, 21. Februar 2008
Breite Zustimmung zur Waffenrechtsnovelle
Labels:
Waffenrecht
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