Freitag, 22. Februar 2008

Entwurf Waffengesetz beschlossen!

Dem Entwurf zum neuen Waffengesetz wurde grade im Bundestag zugestimmt. Lediglich die FDP stimmte gegen den Entwurf, ansonsten waren sich die Fraktionen einig. Damit kommt neben dem Blockiersystem für Erbwaffen ein Führverbot für Anscheinswaffen ebenso wie für Einhandmesser und feststehende Messer über 12cm Länge. Letzteres ist glücklicherweise von zahlreichen Ausnahmen begleitet, deren Auslegung und Umsetzung in der Praxis sich wohl erst in der Zukunft zeigen wird.

Jäger, Angler, Camper etc. sollen daher eigentlich nicht zu sehr betroffen sein. Wann und wo der Jäger sein Messer jedoch führen darf, ist unklar. Das Führen von Anscheinswaffen, insbesondere der vielgerügten Softairs gehört dann definitiv der Vergangenheit an. Einzige Ausnahme: Die Waffe ist eindeutig als Spielzeug zu erkennen (z.B. durch Größe/Farbe). Desweiteren werden Erbwaffen mit Blockiersystemen ausgestattet werden müssen. Hier werden jedoch Besitzer waffenrechtlicher Erlaubnisse ausgenommen.

Unklar bleibt - zumindest mir - allerdings die Möglichkeit der Benutzungsmöglichkeiten, d.h. ob ein Erbe mit waffenrechtlicher Erlaubnis, die ererbte Waffe überhaupt benutzen darf.

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